Auf unseren Straßen sind immer mehr Fahrzeuge (PKW, LKW, Motorräder, Transporter usw.) unterwegs. Demzufolge kommt es leider auch immer wieder zu Unfällen und dann wird meist ein Gutachter zur Begutachtung vom Schaden herangezogen. Die Sachverständigen kommen zudem zum Einsatz, wenn ein Gutachten über den Wert eines Fahrzeuges angefertigt werden muss. Auch sonst geht dem Gutachter die Arbeit im Kfz-Bereich eigentlich nie aus. Ein sicherer Job, der je nach Grad der eigenen Ausbildung und der Qualifikation auch richtig gut bezahlt wird. Wer jetzt darüber nachdenkt, Kfz-Sachverständiger werden zu wollen, der bekommt hier alle nötigen Informationen die es für die Qualifikation zum Kfz-Sachverständigen braucht.
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Wer Kfz-Sachverständiger werden möchte, sollte im Bereich Kfz natürlich einen hohen Sachverstand besitzen und ein Experte auf dem Gebiet sein, der sowohl Privatleute als auch Unternehmen in strittigen Fällen mit Rat und Tat zur Seite steht. Der Sachverständige sollte dabei über ein umfangreiches Fachwissen verfügen und eine hohe Kompetenz auf seinem Gebiet vorweisen können. Im Falle vom Kfz-Gutachter ist das natürlich der Bereich der Fahrzeugtechnik und des Unfallwesens. Dort sollte der Sachverständige über einen hohen Sachverstand verfügen und eine überdurchschnittlich hohe fachliche Expertise mitbringen. Um sich Kfz-Sachverständiger nennen zu können genügt es also nicht, wenn man einen Gesellenbrief als Kfz-Mechaniker in der Hand hat. Hierfür sind höhere Qualifikationen wie ein Kfz-Mechaniker-Meister, Karosserieschlossermeister, Lackierer-Meister, Zweiradmechaniker-Meister, ein Kfz-Techniker oder ein Diplom-Ingenieur erforderlich. Der Gesetzgeber hat für eine bessere Zuordenbarkeit die Begriffe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie staatlich anerkannter Sachverständiger eingeführt. Was die Bezeichnungen unterscheidet, wird später noch näher erläutert. Sachverständige sind meist bei den großen Arbeitgebern wie TÜV, GTÜ oder Dekra angestellt. Es gibt aber auch große Sachverständigenbüros und Schätzungen zufolge 5.000 bis 6.000 selbständige freie Gutachter. Insgesamt schätzt man, dass rund 10.000 Kfz-Gutachter hierzulande arbeiten.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen überhaupt, um ein Kfz-Sachverständiger werden zu können, ist die Sachkunde. Die wird durch einen Universitätsabschluss oder ein Hochschulstudium in einer entsprechenden Fachrichtung (Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik) erworben. Neben der eigentlichen Qualifikation ist auch langjährige Berufserfahrung wichtig, um den Job des Gutachters ausüben zu können. Insbesondere für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten ist das von großer Relevanz. Liegt ein Meistertitel oder eben ein einschlägiges Studium vor, dann steht vor der Arbeit als Kfz-Sachverständiger noch die Weiterbildung zum Sachverständigen, welche im Rahmen von Seminaren/Fernstudium stattfinden wird, an. Wer einen Diplom Ingenieur als Abschluss in der Tasche hat, kann auch als freiberuflicher Kfz-Sachverständiger arbeiten. In der ist eine derartige Möglichkeit für Kfz-Meister nicht gegeben, auch wenn es Ausnahmen von der Regel geben kann. Wer nicht freiberuflich als Sachverständiger arbeiten kann, muss ein einkommenssteuerpflichtiges Gewerbe anmelden. Das örtliche Finanzamt hilft hier sicher bei eventuell auftauchenden Fragen.
Wer als Gutachter möglichst lange erfolgreich und auch gut bezahlt arbeiten möchte, für den reicht nur die Ausbildung zum Kfz-Meister bzw. der Studienabschluss nicht aus. Auch die Berufserfahrung alleine macht noch keinen guten Kfz-Sachverständigen aus. Für angehende Kfz-Gutachter ist es wichtig, sich in einer weiterführenden Ausbildung das notwendige Wissen anzueignen, mit dem sie später nicht nur fachlich richtige Gutachten schreiben können, sondern die ihnen auch einen „Blick über den eigenen Tellerrand“ ermöglicht. Das hilft dabei, Fehler zu vermeiden und letztendlich auch Haftungsrisiken zu minimieren. Wer sich zum Gutachter weiter- bzw. ausbilden lassen möchte, für den stehen gleich fünf Möglichkeiten zur Auswahl:
Wer eine lange und erfüllte Karriere als Gutachter einschlagen will, der braucht grundlegende Kenntnisse, die ein Gutachter unbedingt mitbringen muss, die aber weder in einer Berufsausbildung, noch in einem Studium vermittelt werden. Auch eine jahrelange Berufserfahrung hilft hier nur bedingt weiter. Vor allem rechtliche und formale Aspekte müssen in einer Zusatzausbildung erworben werden. Dafür gibt es drei verschiedene Wege:
So pauschal lässt sich das nicht sagen. Das ist erst einmal von der jeweiligen Institution, bei der die Ausbildung absolviert wird abhängig. Dann spielt es noch eine Rolle, ob die Ausbildung in Vollzeit oder nebenberuflich durchgeführt wird. Entscheidend ist auch, um welche der drei Möglichkeiten der Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen es sich handelt. In der Regel sind 6 bis 12 Monate als normale Ausbildungsdauer anzusehen. Einige Ausbildungsträger locken auch mit einer extrem kurzen Dauer der Ausbildung (z.B. ein Monat), aber es dürfte jedem klar sein, dass in einer solch kurzen Zeit keine fundierten Kenntnisse seriös vermittelt werden können. Derartige Seminarbesuche sind nicht nachhaltig und Sachverständige, die nur ein solches Wochenseminar besucht haben, werden sich kaum am Markt durchsetzen.
Übernimmt der Arbeitgeber die Ausbildungskosten, dann braucht man sich darüber schon einmal keine Gedanken zu machen. Wer aber in seiner Gutachterausbildung nicht von einem Betrieb gesponsert wird, für den kann es schnell teuer werden. Kosten von mehreren Tausend Euro sind hier keine Seltenheit. Auch jede Prüfung muss beim Anbieter extra bezahlt werden. Alleine für eine Prüfung können schnell um die 300 Euro fällig werden. Die Höhe der Ausbildungskosten hängt dabei von der Art und Weise der Weiterbildung und auch vom jeweiligen Anbieter der Seminare ab. Um einen genaue Überblick zu bekommen, was einen erwartet, sollte man sich vorab ausführlich beim jeweiligen Anbieter informieren.
Erst einmal muss gesagt werden, dass es generell keinen Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen gibt. Daraus folgt, dass es auch bei der Ausbildung keine Unterschiede gibt. Im Alltag setzen viele Menschen deshalb auch beide Begriffe gleich und verwenden sie parallel. In der Praxis bei Behörden und vor Gericht wird allerdings immer vom Sachverständigen gesprochen.
Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger wird von immer mehr Menschen in Anspruch genommen. Grundsätzlich sind Gutachter dafür zuständig, Gutachten für den jeweiligen Auftraggeber zu erstellen und dabei unabhängig und unparteiisch zu urteilen. Dabei muss zwischen einem Kfz-Schadengutachter und einem Kfz-Wertgutachter unterschieden werden. Ein Schadensgutachter soll die am Unfall beteiligten Personen unabhängig fachlich beraten. Er muss den Fahrzeugschaden nach dem Unfall fachlich bewerten, den Unfall rekonstruieren und soll Beweise sichern. Zudem muss er in der Lage sein, den Wiederbeschaffungswert vom Fahrzeug zu ermitteln. Auch ein Havarie-Schaden-Gutachten muss vom Schadensgutachter erstellt werden können.
Ein Wertgutachter ermittelt hingegen den Wert vom Auto, vom Lkw oder vom Oldtimer. Am Ende des Gutachtens steht dann ein exakter Wert, der festgehalten wird. Ein Wertgutachter arbeitet auch in den Bereichen der Fahrzeugbewertung, der Wertermittlung von Leasing-Rückläufern, der Restwertermittlung, der Ermittlung vom Merkantilen Minderwert sowie Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Vor Gericht, als auch bei Versicherungen, genießen die Gutachten der Kfz-Sachverständigen ein hohes Ansehen und eine hohe Glaubwürdigkeit. Nach einem Gutachten einigen sich die Parteien oft gütlich. Kommt es dennoch zu einem Gerichtsverfahren, dann wird das Gutachten oft als Basis dafür herangezogen. Deshalb ist es wichtig, das Gutachten rechtssicher erstellt werden. Auch deshalb ist eine fundierte Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen so wichtig.
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