Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall -also einen sogenannten Haftpflichtschaden- verwickelt wird, der hat als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, den Schaden durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter (auch als Unfallgutachter bezeichnet) im Rahmen der Erstellung eines Unfallgutachtens begutachten zu lassen. Die Ziele vom Gutachten sind dabei die Beweissicherung sowie die Feststellung des Schadensumfanges. Das qualifizierte Schadengutachten ermöglicht es Geschädigten, einen Schadenersatzanspruch nachzuweisen.
Das Gutachten ermöglicht es dem Geschädigten, dass er nach einem Unfall den Schaden in voller Höhe erstattet bekommt. Professionelle, prozesssichere und nachvollziehbare Schadengutachten werden von uns als Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro für folgende Fahrzeuggruppen erstellt:
• Auto (PKW)
• kleine Nutzfahrzeuge
• Lastkraftwagen (LKW)
• Motorräder & Motorroller
• Anhänger
Unabhängige und qualifizierte Unfallgutachten
Wir ermitteln für Sie in unserem Schadengutachten alle bedeutsamen Faktoren.
Ein Unfallgutachten aus unserem Hause beinhaltet:
• eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation, ausgerichtet an den Herstellervorgaben
• die Vorgehensweise bei der Reparatur sowie die Dauer des Werkstattaufenthaltes
• eine detaillierte Fahrzeugbewertung
• Angaben zur Wertminderung bzw. zur Wertverbesserung ihres Fahrzeuges
• Restwertangaben
• Angaben zur Wiederbeschaffungsdauer
• Einordnung der Nutzungsausfallentschädigungsklasse
• Diagnoseprotokolle der ausgelesenen Fehlerspeicher
• eine umfassende und aussagekräftige Fotodokumentation