Unfallgutachten in Nürnberg

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Qualifizierte KFZ-Schadengutachten / Haftpflichtschadengutachten

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall -also einen sogenannten Haftpflichtschaden- verwickelt wird, der hat als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, den Schaden durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter (auch als Unfallgutachter bezeichnet) im Rahmen der Erstellung eines Unfallgutachtens begutachten zu lassen. Die Ziele vom Gutachten sind dabei die Beweissicherung sowie die Feststellung des Schadensumfanges. Das qualifizierte Schadengutachten ermöglicht es Geschädigten, einen Schadenersatzanspruch nachzuweisen.

Das Gutachten ermöglicht es dem Geschädigten, dass er nach einem Unfall den Schaden in voller Höhe erstattet bekommt. Professionelle, prozesssichere und nachvollziehbare Schadengutachten werden von uns als Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro für folgende Fahrzeuggruppen erstellt:

• Auto (PKW)
• kleine Nutzfahrzeuge
• Lastkraftwagen (LKW)
• Motorräder & Motorroller
• Anhänger

Unabhängige und qualifizierte Unfallgutachten

Wir ermitteln für Sie in unserem Schadengutachten alle bedeutsamen Faktoren.

Ein Unfallgutachten aus unserem Hause beinhaltet:

• eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation, ausgerichtet an den Herstellervorgaben
• die Vorgehensweise bei der Reparatur sowie die Dauer des Werkstattaufenthaltes
• eine detaillierte Fahrzeugbewertung
• Angaben zur Wertminderung bzw. zur Wertverbesserung ihres Fahrzeuges
• Restwertangaben
• Angaben zur Wiederbeschaffungsdauer
• Einordnung der Nutzungsausfallentschädigungsklasse
• Diagnoseprotokolle der ausgelesenen Fehlerspeicher
• eine umfassende und aussagekräftige Fotodokumentation

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Hotline: 09128 9071174

Unfallgutachten nach den Vorgaben des Herstellers

Wir lassen neueste Gesetzesänderungen und Veränderungen in der Rechtsprechung genauso in von uns erstellte Unfallgutachten mit einfließen wie die Vorgaben der Autohersteller und der aktuelle Stand der Technik. 

Damit der Schaden auch prozesssicher und nachvollziehbar dokumentiert ist, fügen wir unseren Gutachten stets eine umfassende digitale Fotodokumentation bei. Somit dokumentieren wir als Unfallgutachter professionell das Fahrzeug und die daran bei einem Unfall entstandenen Beschädigungen. In die Gutachtenerstellung fließen dann auch eventuell am Fahrzeug vorgenommene Umbauten, wie zum Beispiel Fahrzeugtieferlegungen, Leichtmetallfelgen und sonstige wertbeeinflussende Faktoren mit ein.

Jahrelange Erfahrung als Unfallgutachter – Vertrauen Sie darauf

Schon seit über 20 Jahren sind wir als Kfz-Sachverständigenbüro für viele zufriedene Kunden in Nürnberg und Umgebung tätig. Um sich selbst davon überzeugen zu können, werfen Sie doch einfach einen Blick auf unsere umfänglichen Referenzen. Auf uns und unsere Hilfe können Sie nach einem Verkehrsunfall zählen. Von der ersten Schadensaufnahme begleiten wir Sie den kompletten Prozess entlang. Unsere obersten Prinzipien bei einer Gutachtenerstellung sind eine qualifizierte Beratung, Top-Qualität sowie eine hohe Zuverlässigkeit. Damit sind wir seit vielen Jahren erfolgreich am Markt vertreten und konnten schon vielen zufriedenen Kunden helfen.

Kosten für ein Unfallgutachten

Da die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens unter Ihre Schadensersatzansprüche fallen, müssen sie vom Schadensverursacher, bzw. von dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Wenn Sie an dem Unfall keine Schuld tragen, brauchen Sie bei uns auch keine Gutachtenkosten im Voraus begleichen. Die Abrechnung unseres Sachverständigenhonorars wird von uns ganz einfach und direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgerechnet.

Unser Service für Sie rund um die Uhr

Egal ob Bagatelle oder Totalschaden: Wenn Ihnen ein Unfall passiert ist, sind wir für Sie da. Und das ganz unabhängig von Öffnungszeiten – rund um die Uhr. Unsere flexiblen Unfallgutachter sind auch nach Ihrem Feierabend, an Wochenende und an Feiertagen für Sie ansprechbar. In den meisten Fällen schaffen wir es, uns den Unfallschaden noch am Tag der Beauftragung anzusehen. Lassen es die Lichtverhältnisse dann noch zu, so erstellen wir für Sie einwandfreie und beweissichernde Fotos. Sollten es die Lichtverhältnisse nicht mehr zulassen, so wird die Fahrzeugbegutachtung am darauffolgenden Tag durchgeführt oder aber auch nach Absprache mit Ihnen in unserer bestens ausgeleuchteten Prüfhalle.

Fahrzeugbesichtigung bei uns in der Prüfhalle

Wenn Sie es wünschen, dann führen wir die Fahrzeugbegutachtung an Ihrem Wunschtermin auch gerne in unserer modern eingerichteten und perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle durch. Dank der Ausrüstung mit einer leistungsstarken Hebebühne sowie modernster Werkstatttechnik kann das Fahrzeug gründlich auf Unfallschäden hin untersucht werden. Unsere erfahrenen Gutachter können dank der hochwertigen Werkzeugausstattung bei Bedarf auch Anbauteile – wie beispielsweise Stoßfänger etc. – demontieren, um so den kompletten Schadensbereich freizulegen und eventuelle Beschädigungen an dahinterliegenden Bauteilen zu erkennen. Dadurch kann der komplette Schaden ermittelt und prozesssicher dokumentiert werden.

Fahrzeugbesichtigungen an Ihrem Wunschort

Sie bestimmen den Ort, an dem wir Ihr Fahrzeug begutachten sollen. Gerne kommen wir als Ihre Unfallgutachter natürlich zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, zu Ihrer Arbeitsstelle oder auf Wunsch auch in die Werkstatt Ihres Vertrauens.

Umfassendes Gutachten innerhalb kürzester Zeit

In der Regel können wir die Gutachtenfertigstellung in ein bis zwei Tagen bewerkstelligen. Im Anschluss daran versenden wir das Schadengutachten per Post oder auch per E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt. Zum Abgleich und zur Sicherung für Ihre Unterlagen senden wir Ihnen das Unfallgutachten nebst Lichtbildanlage immer in gebundener Form per Post und zusätzlich als PDF-Datei per E-Mail zu.
Bei uns können Sie sich dank modernster Technik und Ausstattung sowie kompetenter Mitarbeiter auf zeitgemäße und professionelle Schadengutachten verlassen.

Das Sachverständigenverfahren leicht erklärt

Nicht immer sind sich der Versicherungsnehmer und die Kaskoversicherung im Kaskoschadensfall gleich einig. Gibt es Meinungsverschiedenheiten, so kann man in den allermeisten Kaskoversicherungsbedingungen auf ein vertraglich vereinbartes Schiedsverfahren zurückgreifen.
Handelt es sich bei dem Konfliktthema um einen Streit wegen technischer Fragen, dann die Meinungsverschiedenheit in einem Sachverständigenverfahren gelöst werden, in dem der Versicherungsnehmer den Kfz-Sachverständigen benennen darf. Hierbei beraten wir Sie natürlich gerne.

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