Autounfall was tun?

Für alle Beteiligten ist ein Autounfall stets mit einem großen Schreck und einem Schockerlebnis verbunden. Doch auch wenn es im ersten Moment verständlicherweise nicht leicht ist, die Situation zu erfassen und den Überblick zu behalten, so sollte man, egal ob als Verursacher oder als Geschädigter, versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wer nach einem Unfall bedacht handelt, kann folgenschwere Fehler vermeiden. Was zu tun ist, haben wir für Sie einmal in unserem Ratgeber zusammengestellt.

Hoppla! Es hat geknallt...

Auch wenn ein modernes Auto mittlerweile mit allerlei nützlichen Assistenzsystemen ausgestattet ist, kommt es sowohl hierzulande, als auch im Ausland, immer wieder zu Unfällen, teils mit schweren und dramatischen Folgen für die Betroffenen. Die schlimmste Unfallfolge ist dabei natürlich der Tod eines oder mehrerer Unfallbeteiligter. Aber auch wenn es nur geringe körperliche Schäden sind, so ist der seelische Schock für Viele meist beträchtlich. Glimpflich, wenn ein Unfall nur mit einem Blechschaden abgeht. Aber auch hier muss nach einem Autounfall mit einem Fahrzeugschaden Einiges beachtet werden. Wir geben Ihnen hier einmal ein paar nützliche Tipps, was sie kurz nach dem Crash an der Unfallstelle alles beachten sollten. Das ist wichtig, denn ein korrektes Verhalten am Unfallort sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern hilft auch bei der Sicherung der Ansprüche des Geschädigten.

Damit die Schadensabwicklung später so reibungsfrei wie möglich vonstattengeht, ist vor Ort Einiges zu beachten:

  • Unverzüglich anhalten
  • Nach einer Eigensicherung die Unfallstelle absichern, um Folgeunfälle zu vermeiden
  • Erste Hilfe leisten
  • Sollte es erforderlich sein, sind die Rettungsdienste, also Feuerwehr und Krankenwagen, über die Notrufnummer 112 zu verständigen
  • Falls erforderlich, sollte die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigt werden
  • Erste Beweissicherung durchführen (Fotos, Skizze)
  • Notizen machen (Kennzeichen, Unfallort, Datum, Uhrzeit und eventuelle Zeugennamen)
  • Austausch der Daten der Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Anhalten und die Unfallstelle absichern

Ganz gleich, ob sie Verursacher oder Geschädigter sind - nach einem Autounfall muss in jedem Fall angehalten und auch geholfen werden. Das ist im § 34 der Straßenverkehrsordnung geregelt und somit sogar verpflichtend. In jedem Fall gilt: Auch in einer absoluten Ausnahmesituation, wie sie nach einem Unfall nun mal herrscht, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren, richtig handeln und einen kühlen Kopf behalten. Zuerst einmal sollte nach dem Anhalten die Warnblinkanlage aktiviert werden. Nachdem Sie sich einen Überblick über das Verkehrsgeschehen um sich herum gemacht haben, steigen Sie zügig aus und ziehen sich schnellstmöglich Ihre Warnweste über. Nur so werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern auch gut gesehen.
Nun gilt es, sich einen Überblick über das Geschehen zu verschaffen und die Schwere vom Unfall einzuschätzen (Schäden, Verletzte usw.). Sind Sie alleine mit der Situation überfordert, holen Sie sich Helfer herbei und teilen Sie sich mit denen die Aufgaben. Je nach Lage (hinter einer Kurve / Bergkuppe oder auf freier Strecke) und den Sicherverhältnissen sollte nun das Warndreieck in ausreichendem Abstand von der Unfallstelle aufgestellt werden. Die Faustregel dafür besagt, dass der Mindestabstand der auf dem Streckenabschnitt geltenden Höchstgeschwindigkeit entsprechen sollte. Bei erlaubten 50 km/h sollte das Warndreieck also mindestens 50 Meter vom Unfallort entfernt aufgestellt werden. Bei Nebel oder Starkregen sollte der Abstand aber entsprechend vergrößert werden. Sollte die Beleuchtung noch funktionieren, so sollte sie bei Dunkelheit unbedingt eingeschaltet bleiben.

Hilfe alarmieren: Rettungsdienste und Polizei verständigen

Vor dem Verständigen der Rettungsdienste sollte immer geprüft werden, ob man selber Erste Hilfe leisten kann, denn das rettet möglicherweise Leben oder hilft Unfallfolgen abzumildern, bevor die Rettungskräfte eintreffen. Bei verletzten Personen, bei eingeklemmten Personen, bei einer notwendigen Bergung von Unfallfahrzeugen sowie bei ausgelaufenen Flüssigkeiten (Öl, Treibstoff etc.) müssen immer die Rettungsdienste hinzugezogen werden. Wer dann über die 112 die Rettungsdienste verständigt, sollte am Telefon folgende Informationen weitergeben: W-Fragen - Was, Wann, Wo, Wer und Wie? Ein zusätzlicher Anruf bei der Polizei ist nötig, wenn es einen Unfall mit Personenschäden, d.h. Toten oder Verletzten, einen Unfall mit höherem Sachschaden, eine Unfallflucht, den Verdacht einer Straftat (Alkohol, Drogen etc.) oder eine unklare Sachlage (Schuldfrage) gibt oder wenn Personen mit Wohnsitz im Ausland am Unfallgeschehen beteiligt sind. Kam es beim Unfall am Fahrzeug nur zu kleineren Blechschäden und ist die Sachlage klar, dann braucht die Polizei nicht anrücken und Sie können alles Weitere selbst regeln. Hier ist dann allerdings eine Beweissicherung unerlässlich.

Für die spätere Schuldfrage: Beweise sichern

Bis zum Eintreffen der Polizei sollten bei einem Autounfall die Unfallspuren und die Fahrzeuge vorerst nicht verändert werden. Doch wichtig: Blockieren Sie wegen einer Bagatelle nicht den Verkehrsfluss. Ist es nur ein kleiner Kratzer, dann kann die Beweisaufnahme auch getrost auf dem nächsten Parkplatz stattfinden. Beschädigte Fahrzeuge sollten Sie für die Schadensanzeige später bei der KFZ-Versicherung fotografieren (Gesamtaufnahme und Details von Schäden). Auch die Unfallstelle selbst sollte aus verschiedenen Blickwinkeln aufgenommen werden. Wer kein Smartphone und keine Kamera zur Hand hat, sollte Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, den Straßenverlauf und die Beschilderung auf einer Skizze festhalten. Zudem sollten Unfallspuren auf der Fahrbahn im Bild festgehalten werden. Hierbei sind Kreidemarkierungen von Vorteil. Folgende Punkte sollten ebenfalls als Notizen vermerkt werden: Fahrbahnbeschaffenheit, Sicht- und Witterungsverhältnisse, Verkehrsführung. Zudem sollten Sie sich in der näheren Umgebung nach Zeugen, die den Autounfall beobachtet haben, umschauen und deren Namen, Adressen und Telefonnummern aufschreiben. Auch die Kennzeichen der Fahrzeuge in der direkten Unfallumgebung können notiert werden, denn im Streitfall kann jeder Zeuge einen Vorteil für Sie bedeuten. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall gemeinsam mit den am Unfall Beteiligten Personen einen Unfallbericht anfertigen, der von allen Beteiligten unterschrieben werden sollte. Machen Sie allen Unfallbeteiligten noch einmal klar, dass ein Unfallbericht nicht mit einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen ist. Haben Sie keinen Unfallbericht zur Hand, dann sollten Sie sich wenigstens die wichtigsten Daten notieren: Unfallzeit, Unfallort, Unfallhergang, Skizze, Fahrer, Halter, Telefonnummern, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, Versicherungsdaten, ggf. Polizeibeamte und Dienststelle.

Unfall bei der Versicherung melden

Ein Schaden durch einen Unfall muss man schnellstmöglich bei der eigenen Kfz-Versicherung angezeigt werden. Der eigene Anbieter sollte allerspätestens nach Ablauf einer Woche in Kenntnis gesetzt werden. Wer die Kosten für den Schaden am Fahrzeug schnell haben möchte, sollte hier selbstverständlich auch schneller handeln und bekommt umso schneller Hilfe. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selber oder ein anderer Unfallbeteiligter die Schuld oder eine Teilschuld an dem Geschehen trägt. Hat es Schwerverletzte oder gar Tote bei dem Autounfall gegeben, dann muss eine Meldung sogar innerhalb von 48 Stunden erfolgen und hierbei muss auch die jeweilige Unfallversicherung mit informiert werden.

Wer im Umgang mit Versicherungen nicht geübt ist, für den empfiehlt es sich beim Kontakt mit der gegnerischen Autoversicherung sogar den eigenen Verkehrsrechtsschutz und einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Damit kann man verhindern, dass die gegnerische Versicherung Sie zu einer Entscheidung drängt, die am Ende vielleicht gar nicht in Ihrem Interesse ist.

Gutachter nach einem Autounfall – ja oder nein?

Auch wenn die Lage am Unfallort noch so klar erschien, schalten viele Unfallbeteiligte lieber einen unabhängigen Kfz-Gutachter ein und suchen Rat bei einem guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Voraussetzung dafür, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Gutachten übernehmen wird, ist, dass die Bagatellgrenze von rund 800 Euro (Achtung! Regionale Unterschiede) überschritten wird. Liegen die Kosten für den Schaden unter dieser Grenze, dann reicht der gegnerischen Versicherung in der Regel auch ein Kostenvoranschlag der ausführenden Kfz-Werkstatt aus.

Hat die Versicherung dann einen Kfz-Sachverständigen vorgeschlagen, so ist es wichtig zu wissen, dass Geschädigte nicht unbedingt an den Vorschlag gebunden sind. Vielmehr hat der Bundesgerichtshof 2014 noch einmal klar festgestellt, dass Geschädigte sich selbstständig einen eigenen Gutachter auswählen und ihn dann auch beauftragen dürfen. Das gilt auch dann, wenn der von der Autoversicherung der Gegenseite vorgeschlagene Sachverständige günstiger ist, als der, den Sie ausgewählt haben. Auch dann steht es dem Geschädigten immer noch frei, sich an den Gutachter seiner Wahl zu wenden und auch in dem Fall muss die Gegenpartei die Kosten voll tragen. Der Betroffene muss auch keinen aufwändigen Preisvergleich zwischen verschiedenen Kfz-Sachverständigen durchführen. Um zu vermeiden, dass ein bereits eingeholtes Schadensgutachten von der Gegenseite angefochten wird, ist es wichtig, genau auf die Kompetenz des von Ihnen beauftragten Gutachters zu achten. Im Idealfall beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Wenn nun die gegnerische Versicherung dennoch auf die Hinzuziehung eines eigenen Gegengutachters besteht, dann müssen Sie ihr das allerdings auch gewährleisten und dürfen dem Gutachter den Zugang zu Ihrem Fahrzeug nicht verweigern.
Foto: exinocactus - Depositphotos

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