Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?
Kostenvoranschläge sind in der Regel verbindliche Kalkulationen, in der die zu erwartenden Kosten für die Reparatur des Autos verbindlich festgelegt sind. Wurde nichts Anderslautendes vereinbart, so können Sie davon ausgehen, dass Sie sich mit einem Kostenvoranschlag also ein verbindliches Angebot einholen, bei dem die Kosten der Reparatur dann auch genau eingehalten werden müssen. Weist die Werkstatt allerdings explizit darauf hin, dass das Angebot unverbindlich ist, dann dürfen die tatsächlich bei der späteren Reparatur entstandenen Kosten den Voranschlag in der Regel um maximal 20 % überschreiten. Inwieweit der im unverbindlichen Kostenvoranschlagt angegebene Kostenrahmen letztendlich wirklich überschritten werden darf, hängt auch von der Komplexität der Reparatur ab. Je komplexer ein Schaden nach einem Autounfall ist, desto höher darf auch die Abweichung der endgültigen Rechnung vom Voranschlag sein. Durch die Unterscheidung wird aber auch klar, dass bei beiden Arten für Kostenvoranschläge die Risiken unterschiedlich verteilt sind. Während das Risiko bei einem verbindlichen Angebot vorrangig auf der Seite der Werkstatt liegt, so muss bei einem unverbindlichen Voranschlag der Kunde mit dem Risiko für höhere Endkosten leben.
Reparaturkosten für einen Schaden nach einem Autounfall
Hat man sich den Kostenvoranschlag erstellen lassen und das Schriftstück dann in der Hand, so kann man auf dessen Grundlage dann das Fahrzeug in der Werkstatt der Wahl reparieren lassen. Vorher müssen Sie das Angebot allerdings noch an die gegnerische Versicherung schicken und sich von dem Versicherer eine schriftliche Reparaturkostenübernahme einholen. Mit einer sogenannten Sicherungsabtretung wird dann geklärt, dass die Versicherung die Werkstattkosten übernimmt und auch die Zahlungsabwicklung zwischen Werkstatt und Versicherung erfolgt. Übersteigt der Preis für eine Reparatur allerdings den aktuellen Wert des Autos, dann tritt der wirtschaftliche Totalschaden ein. Allerdings sollte das bei einem Bagatellschaden nur bei sehr alten und schon äußerst stark gebrauchten Fahrzeugen der Fall sein.