Kostenvoranschlag 

Einfache Erfassung bei Bagatellschäden
Nach einem Autounfall kann man sich stets glücklich schätzen, wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind, aber dennoch muss der entstandene Blechschaden repariert und die Reparatur bezahlt werden. In vielen Fällen ziehen Versicherer einen Gutachter für ein Unfallgutachten zu Rate, aber wenn der Schaden lediglich ein Bagatellschaden ist, der eine Schadenshöhe von 750,- Euro nicht übersteigt, reicht der Versicherung meist ein Kostenvoranschlag nach einem Autounfall.

Vor dem Einholen eines Kostenvoranschlags

Ein Kostenvoranschlag verursacht bei demjenigen, der ihn ausstellt, Kosten, welche die ausstellende Werkstatt natürlich verständlicherweise erstattet haben möchte. Viele Werkstätten berechnen zwischen 50 und 100 Euro für einen Kostenvoranschlag oder geben dafür auch pauschal 10 % der Höhe der späteren Rechnung an. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie, bevor Sie einen Voranschlag einholen, mit der gegnerischen Versicherung schriftlich eine Kostenübernahme vereinbaren. Nur dann werden auch die Kosten für die Voranschlagserstellung problemlos von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft übernommen.

Ermittlung der Schadenshöhe

Um die Beweise nach einem Unfall so schnell und umfassend wie nur möglich zu sichern, sollten Sie unmittelbar nach einem Unfall gleich einen Unfallgutachter mit einem Schadensgutachten beauftragen. Liegt die Schadenshöhe über 750,- Euro, dann sollten Sie unbedingt einen freien KFZ-Sachverständigen ihrer Wahl aufsuchen. Sollte es sich allerdings um einen Bagatellschaden handeln, bei dem der Schaden weniger als 750,- Euro beträgt, dann sollten Sie einen Kostenvoranschlag (mit Fotos) in einer Werkstatt Ihrer Wahl in Auftrag geben. Natürlich nur, nachdem Sie sich das OK von der gegnerischen Versicherung dafür eingeholt haben. Die gegnerische Versicherung muss dann die Kosten für die Begutachtung des Fahrzeuges in der Werkstatt entsprechend dem Verschulden ihres Versicherungsnehmers nach übernehmen (Haftungsquote).

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Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?

Kostenvoranschläge sind in der Regel verbindliche Kalkulationen, in der die zu erwartenden Kosten für die Reparatur des Autos verbindlich festgelegt sind. Wurde nichts Anderslautendes vereinbart, so können Sie davon ausgehen, dass Sie sich mit einem Kostenvoranschlag also ein verbindliches Angebot einholen, bei dem die Kosten der Reparatur dann auch genau eingehalten werden müssen. Weist die Werkstatt allerdings explizit darauf hin, dass das Angebot unverbindlich ist, dann dürfen die tatsächlich bei der späteren Reparatur entstandenen Kosten den Voranschlag in der Regel um maximal 20 % überschreiten. Inwieweit der im unverbindlichen Kostenvoranschlagt angegebene Kostenrahmen letztendlich wirklich überschritten werden darf, hängt auch von der Komplexität der Reparatur ab. Je komplexer ein Schaden nach einem Autounfall ist, desto höher darf auch die Abweichung der endgültigen Rechnung vom Voranschlag sein. Durch die Unterscheidung wird aber auch klar, dass bei beiden Arten für Kostenvoranschläge die Risiken unterschiedlich verteilt sind. Während das Risiko bei einem verbindlichen Angebot vorrangig auf der Seite der Werkstatt liegt, so muss bei einem unverbindlichen Voranschlag der Kunde mit dem Risiko für höhere Endkosten leben.

Reparaturkosten für einen Schaden nach einem Autounfall

Hat man sich den Kostenvoranschlag erstellen lassen und das Schriftstück dann in der Hand, so kann man auf dessen Grundlage dann das Fahrzeug in der Werkstatt der Wahl reparieren lassen. Vorher müssen Sie das Angebot allerdings noch an die gegnerische Versicherung schicken und sich von dem Versicherer eine schriftliche Reparaturkostenübernahme einholen. Mit einer sogenannten Sicherungsabtretung wird dann geklärt, dass die Versicherung die Werkstattkosten übernimmt und auch die Zahlungsabwicklung zwischen Werkstatt und Versicherung erfolgt. Übersteigt der Preis für eine Reparatur allerdings den aktuellen Wert des Autos, dann tritt der wirtschaftliche Totalschaden ein. Allerdings sollte das bei einem Bagatellschaden nur bei sehr alten und schon äußerst stark gebrauchten Fahrzeugen der Fall sein.

KURZGUTACHTEN BEI BAGATELLSCHADEN

Erkennt der Geschädigte nach einem Unfall, dass es sich nur um einen „kleinen“ Schaden handelt, kann auf die Beauftragung eines KFZ-Gutachters verzichtet werden. Man spricht in diesem Fall von einem Bagatellschaden. Laut ständiger Rechtssprechung dürfen die Kosten für die Reparatur nicht mehr als 500 bis 750 € betragen. In allen Fällen, wo ein Totalschaden vorliegt oder eine Wertminderung in Frage kommt, wird der Bagatellschaden von vornherein ausgeschlossen.

Was steht im Kostenvoranschlag

Während ein Gutachten das begründete Urteil eines KFZ-Sachverständigen über eine Zweifelsfrage ist, handelt es sich bei einem Kostenvoranschlag lediglich um eine kaufmännische Vorkalkulation, die man mit einem rechtsverbindlichen Angebot für Kunden gleichsetzen kann. Daraus wird schnell klar, dass in beiden Verfahren verschiedene Angaben gemacht werden müssten und dass sich deshalb auch beide Formen in ihrem Umfang und im Preis unterscheiden. Welche Angaben die Kostenvoranschläge enthalten, haben wir in unserem Ratgeber jetzt einmal hier zusammengefasst:

• Steuerverrechnungssätze
• Ersatzteilpreise

Hingegen fließen folgende Angaben, die allesamt in einem Unfallgutachten enthalten sind, nicht mit in einen Voranschlag mit ein:

• Ausführliche Bilddokumentation vom Gesamtzustand des Fahrzeuges sowie dessen Schäden
• Detaillierte Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
• Eine Aufzählung der Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
• Aufnahme der reparierten und auch der nicht reparierten Vorschäden
• Ermittlung von Nutzungsausfall und Wertminderung
• Ist das Unfallfahrzeug verkehrssicher und fahrtüchtig?
• Wie hoch ist das Risiko, dass die Reparaturkosten noch weiter in die Höhe klettern?

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