Haftpflicht vs. Kasko: Welche Gutachten zahlt wer?

Nach einem Unfall stellt sich die Frage: Wer zahlt das Gutachten? Bei der Kostenübernahme gilt das Prinzip Haftpflicht vs. Kasko – die Antwort hängt nämlich entscheidend davon ab, welche Versicherung im jeweiligen Schadensfall greift. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Haftpflichtversicherung: Zahlt bei fremdverschuldeten Schäden. Sie dürfen den Gutachter frei wählen, sofern der Schaden über 750–1.000 € liegt.
  • Kaskoversicherung: Greift bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Versicherung wählt den Gutachter. Eigenständig beauftragte Gutachten werden oft nicht erstattet.
  • Bagatellschäden (< 750 €): Meist nur Kostenvoranschlag aus der Werkstatt erforderlich.

Kurzvergleich:

Versicherung Zahlt Gutachten? Gutachterwahl Typische Fälle
Haftpflicht Ja Frei Fremdverschuldeter Unfall
Kasko Ja Versicherung Eigenschäden, Naturereignisse

Tipp: Melden Sie Schäden immer zuerst der Versicherung und prüfen Sie die Voraussetzungen für die Kostenübernahme.

Haftpflicht vs. Kasko Gutachtenkosten Vergleich: Wer zahlt wann?

Haftpflicht vs. Kasko Gutachtenkosten Vergleich: Wer zahlt wann?

Wer zahlt das Gutachten? - Verkehrsrecht | Kanzlei ZHS

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Wann die Haftpflichtversicherung das Gutachten zahlt

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Gutachten. Das ist wichtig, um Ihre Ansprüche abzusichern. Sie haben dabei das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.

„Die Kosten für ein SV-Gutachten sind daher Teil der Wiederherstellungskosten und müssen dem Geschädigten erstattet werden... solange das Gutachten 'notwendig und zweckmäßig zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs' war." – Bundesgerichtshof (BGH)

Ein unabhängiges Gutachten sorgt für eine objektive Bewertung des Schadens und hilft, ein Gleichgewicht zwischen Ihnen und der Versicherung herzustellen. Im Folgenden wird erklärt, wann die Haftpflichtversicherung für das Gutachten aufkommt.

Typische Fälle mit Kostenübernahme durch die Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung deckt die Gutachtenkosten in diesen Situationen:

  • Fremdverschuldete Unfälle: Wenn ein anderer Fahrer Ihnen auffährt oder die Vorfahrt nimmt, zahlt dessen Haftpflichtversicherung das Gutachten für Ihr Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Schaden etwa 750 bis 1.000 € übersteigt.
  • Personenschäden: Bei Verletzungen übernimmt die Haftpflicht auch medizinische und forensische Gutachten. Diese dienen z. B. zur Feststellung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder einer Erwerbsminderung. Für Personenschäden liegt die gesetzliche Mindestdeckung bei 7,5 Mio. €.
  • Sachschäden an fremdem Eigentum: Schäden an Zäunen, Gebäuden oder Verkehrseinrichtungen, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden, werden ebenfalls durch die Haftpflicht gedeckt. Dazu gehören auch die Kosten für entsprechende Bewertungsgutachten.

Grenzen der Haftpflicht-Deckung

Es gibt jedoch einige Einschränkungen bei der Kostenübernahme:

  • Bagatellschäden: Schäden unter 750–1.000 € werden meist nur durch einen einfachen Werkstatt-Kostenvoranschlag abgedeckt.
  • Eigenschäden am eigenen Fahrzeug: Diese sind nicht durch die Haftpflicht versichert. Hier greift nur die Kaskoversicherung.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden: Solche Schäden sind von der Haftpflicht ausgeschlossen, und der Fahrer haftet persönlich.
  • „Geheimgutachten": Wenn ein Gutachten erstellt, aber der gegnerischen Versicherung nicht vorgelegt wird, entfällt der Anspruch auf Erstattung.
  • Mitverschulden: Bei einer Teilschuld des Geschädigten wird die Kostenübernahme anteilig gekürzt.
Schadensart Gutachtentyp Kostenübernahme durch Haftpflicht
Fremdfahrzeug-Schaden Schadensgutachten Vollständig, wenn Schaden > 750–1.000 €
Personenschaden Medizinisches/forensisches Gutachten Bis 7,5 Mio. € Mindestdeckung
Sachschaden (Nicht-Fahrzeug) Wertgutachten Bis 1,22 Mio. € Mindestdeckung
Bagatellschaden (< 750 €) Kostenvoranschlag Nur Werkstatt-Kostenvoranschlag wird erstattet
Eigenschaden am eigenen Kfz Nicht abgedeckt (Kasko erforderlich)
Vorsätzliche Schäden Ausgeschlossen, persönliche Haftung

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Wann die Kaskoversicherung das Gutachten zahlt

Nachdem wir die Regelungen der Haftpflichtversicherung betrachtet haben, werfen wir nun einen Blick auf die Kaskoversicherung und ihre Besonderheiten.

Die Kaskoversicherung greift bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei hat der Versicherer ein sogenanntes Weisungsrecht. Das bedeutet, er entscheidet, welcher Sachverständige den Schaden begutachtet. Beauftragen Sie eigenständig einen Gutachter, ohne die Zustimmung der Versicherung, könnten die Kosten auf Sie zurückfallen.

In der Regel übernimmt die Kaskoversicherung die Gutachterkosten ab einem Schadenwert von etwa 750 bis 1.000 €. Liegt der Schaden darunter, reicht oftmals ein einfacher Kostenvoranschlag aus der Werkstatt. Tipp: Kontaktieren Sie immer zuerst Ihre Versicherung, bevor Sie einen Gutachter einschalten.

Teilkasko vs. Vollkasko: Wo liegt der Unterschied?

Die Teilkasko deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Feuer, Explosion, Diebstahl und Wildunfälle ab. Für solche Schäden übernimmt sie auch die Gutachterkosten, allerdings nicht bei selbstverschuldeten Unfällen.

Die Vollkasko hingegen bietet den Schutz der Teilkasko und erweitert diesen um selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus, wie z. B. zerkratzte Lackierungen oder Dellen. Allerdings führt eine Inanspruchnahme der Vollkasko in der Regel zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse, was höhere Beiträge nach sich ziehen kann.

Wann die Kasko die Gutachterkosten übernimmt

Werfen wir einen Blick auf konkrete Situationen, in denen die Kaskoversicherung die Kosten für ein Gutachten übernimmt:

  • Hagelschaden: Nach einem Hagelsturm begutachtet ein Sachverständiger die Dellen am Fahrzeug. Die Versicherung übernimmt die Kosten, und Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt.
  • Selbstverschuldeter Unfall: Rutschen Sie beispielsweise auf nasser Fahrbahn in eine Leitplanke, beauftragt die Vollkasko einen Gutachter. Die Selbstbeteiligung (oft 300–500 €) wird vom Schadenbetrag abgezogen, und Ihre Schadenfreiheitsklasse wird zurückgestuft.
  • Diebstahl: Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird, ermittelt ein Gutachter den Wiederbeschaffungswert – Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt dabei unverändert.
  • Vandalismus: Schäden wie zerkratzter Lack oder Dellen werden durch die Vollkasko abgedeckt. Allerdings wird die Selbstbeteiligung abgezogen, und eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt.
  • Wildunfall: Bei einem Zusammenstoß mit einem Tier übernimmt die Kaskoversicherung die Gutachterkosten, ohne Ihre Schadenfreiheitsklasse zu beeinflussen.
Schadensart Versicherungstyp Übernahme der Gutachtenkosten SF-Klasse betroffen?
Hagelschaden Teilkasko / Vollkasko Ja, Versicherer wählt Gutachter Nein
Selbstverschuldeter Unfall Vollkasko Ja, Selbstbeteiligung wird abgezogen Ja, Rückstufung
Diebstahl Teilkasko / Vollkasko Ja, zur Wertermittlung Nein
Vandalismus (Kratzer, Dellen) Vollkasko Ja, Selbstbeteiligung wird abgezogen Ja, Rückstufung
Wildunfall Teilkasko / Vollkasko Ja, Versicherer wählt Gutachter Nein
Bagatellschaden (< 750 €) Teilkasko / Vollkasko Meist nur Kostenvoranschlag

Falls Sie unsicher sind, hilft MAIBACH in Allersberg Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich kostenlos zu Haftpflichtschadengutachten und Kaskoregelungen beraten – vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Nürnberg, Feucht oder Allersberg!

Praxisbeispiele: Wer zahlt Ihr Gutachten?

In der Praxis stellt sich oft die Frage: Wer trägt die Kosten für ein Gutachten? Die folgenden Beispiele zeigen, wie verschiedene Szenarien in der Realität ablaufen können.

Unfälle mit Schuldigen: Wer übernimmt die Kosten?

Sie sind unschuldig: Wenn Ihnen beispielsweise auf der B2 bei Nürnberg jemand ins Heck fährt, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Dabei haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter wie MAIBACH zu beauftragen.

Sie sind schuld: Verursachen Sie selbst einen Unfall, etwa indem Sie in Feucht bei Regen von der Straße abkommen, greift Ihre Vollkaskoversicherung. In diesem Fall bestimmt die Versicherung den Gutachter. Wenn Sie eigenständig einen Sachverständigen beauftragen, könnten Sie auf den Kosten sitzenbleiben.

Naturereignisse und Fremdschäden

Auch bei Schäden durch Naturereignisse gelten spezielle Regelungen.

Hagelschaden: Nach einem Hagelsturm in Allersberg übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung die Kosten für das Gutachten. Tipp: Melden Sie den Schaden innerhalb von 48 Stunden und dokumentieren Sie ihn mit Fotos. So beschleunigen Sie die Bearbeitung.

Wildunfall: Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem Reh, etwa zwischen Nürnberg und Feucht, zahlt ebenfalls die Teilkaskoversicherung. Wichtig: Lassen Sie den Wildunfall von der Polizei oder einem Förster bestätigen. Ohne diesen Nachweis könnte die Versicherung die Zahlung verweigern.

Parkschaden mit Fahrerflucht: Wenn der Verursacher eines Parkschadens unbekannt bleibt, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung die Kosten. Beachten Sie jedoch, dass dies Auswirkungen auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und Ihre Selbstbeteiligung haben kann.

Tabelle: Überblick über die Gutachtenkosten

Szenario Wer zahlt das Gutachten? Wer wählt den Gutachter? SF-Klasse betroffen?
Unverschuldeter Unfall Gegnerische Haftpflicht Sie (freie Wahl) Nein
Selbstverschuldeter Unfall Ihre Vollkasko Ihre Versicherung Ja (Rückstufung)
Hagelschaden Ihre Teilkasko/Vollkasko Ihre Versicherung Nein
Wildunfall Ihre Teilkasko/Vollkasko Ihre Versicherung Nein
Parkschaden (Täter unbekannt) Ihre Vollkasko Ihre Versicherung Ja (Rückstufung)
Bagatellschaden (< 750 €) Meist Sie selbst Werkstatt-Kostenvoranschlag

Noch Fragen zu Ihrem Fall? MAIBACH in Allersberg hilft Ihnen gerne weiter – kostenlos und unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin in Nürnberg, Feucht oder Allersberg, um Ihre Ansprüche zu sichern!

Was die Kosten und Übernahme von Gutachten beeinflusst

Die Übernahme der Kosten für Gutachten hängt stark vom Unfallhergang und den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab, insbesondere bei Kaskoversicherungen. Faktoren wie Selbstbeteiligung, Vertragsdetails und die Art der Schadensmeldung spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Selbstbeteiligung und Vertragsdetails

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachtenkosten komplett – ohne dass Sie eine Selbstbeteiligung zahlen müssen. Anders sieht es bei Kaskoschäden aus: Hier wird Ihre Selbstbeteiligung, die in der Regel zwischen 150 € und 1.000 € liegt, vom Gesamtschaden abgezogen. Zudem übernehmen Kaskoversicherer nur die Kosten für Gutachter, die sie selbst beauftragen. Beauftragen Sie hingegen eigenständig einen Sachverständigen, ohne dies vorher mit der Versicherung abzustimmen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Teilschuld-Szenarien: Wenn Sie eine Teilschuld am Unfall tragen, können Sie das sogenannte Quotenvorrecht nutzen. Dabei regulieren Sie den Hauptschaden über Ihre Vollkaskoversicherung und fordern anschließend die Selbstbeteiligung sowie die Gutachtenkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurück. Da Gutachtenkosten als „quotenbevorrechtigt“ gelten, werden sie auch bei Teilschuld vollständig erstattet, da der Sachverständige das Fahrzeug persönlich begutachten muss.

Unabhängige Gutachten und Erstattung

Bei Haftpflichtschäden haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen – vorausgesetzt, der Schaden liegt über der Bagatellgrenze von 750 € bis 1.000 €. Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, der in der Regel zwischen 50 € und 100 € kostet.

Im Fall eines Kaskoschadens hat jedoch die Versicherung das Weisungsrecht und entscheidet, welcher Gutachter den Schaden bewertet. Sollten Sie dennoch einen eigenen Gutachter beauftragen, benötigen Sie vorab eine schriftliche Genehmigung Ihrer Versicherung, um die Kosten erstattet zu bekommen. Das Team von MAIBACH in Allersberg hilft Ihnen dabei, die Kostenübernahme im Vorfeld abzuklären.

Auswirkungen von Schadensmeldungen auf den Schadenfreiheitsrabatt

Während Schadensmeldungen bei der Kaskoversicherung oft zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen, bleibt diese bei Haftpflichtschäden unberührt. Bei kleineren Schäden kann es daher sinnvoll sein, Reparatur- und Gutachtenkosten selbst zu tragen, um langfristig den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts zu vermeiden.

Ein unabhängiger Gutachter wie MAIBACH kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche bei unverschuldeten Unfällen in Nürnberg, Feucht oder Allersberg optimal durchzusetzen. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile und sichern sich alle Ihnen zustehenden Leistungen. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von MAIBACH beraten – entweder persönlich in Allersberg oder telefonisch. Das Team sorgt dafür, dass Sie keine Erstattungen verpassen.

Fazit: So sichern Sie sich die Erstattung Ihrer Gutachtenkosten

Die Übernahme der Gutachtenkosten hängt davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das gesetzliche Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. In solchen Fällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten vollständig, vorausgesetzt, der Schaden liegt über der Bagatellgrenze (normalerweise zwischen 750 € und 1.000 €). Bei Kaskoschäden entscheidet hingegen Ihre eigene Versicherung, ob ein Gutachten erforderlich ist. Daher ist es wichtig, vor der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters die schriftliche Zustimmung Ihrer Versicherung einzuholen.

Das Unternehmen MAIBACH in Allersberg hat sich auf präzise Schadensdokumentation spezialisiert – von Reparaturkosten bis hin zur Wertminderung. Diese detaillierte Erfassung schützt Sie insbesondere bei Haftpflichtschäden vor möglichen Kürzungsversuchen der Versicherung.

Ein entscheidender Punkt: Sie haben das Recht, Ihren Gutachter frei zu wählen. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Versicherung unter Druck setzen. MAIBACH bietet übernimmt bei Haftpflichtschäden auch die komplette Abwicklung – für Sie kostenfrei, da die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.

Mit MAIBACH sichern Sie sich eine transparente und faire Regulierung Ihres Schadens. Kontaktieren Sie noch heute das Team in Allersberg, Nürnberg oder Feucht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko. Das erfahrene Team von MAIBACH steht Ihnen zur Seite, damit Sie bei der Schadensabwicklung die Kontrolle behalten und finanzielle Nachteile vermeiden.

FAQs

Ab wann lohnt sich ein Haftpflichtschadengutachten statt Kostenvoranschlag?

Ein Haftpflichtschadengutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Schaden über 1.000 Euro liegt. In solchen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten. Bei einem Schaden unterhalb dieser Grenze genügt oft ein einfacher Kostenvoranschlag. Allerdings muss der Geschädigte in diesem Fall die Gutachtenkosten selbst tragen.

Was passiert, wenn ich bei Kasko trotzdem einen unabhängigen Gutachter beauftrage?

Wenn Sie bei einem Kaskoschaden einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen, wird der Schaden neutral und objektiv bewertet. In den meisten Fällen übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um einen Kaskoschaden. Es ist jedoch ratsam, vorab die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme geregelt ist.

Welche Unterlagen braucht die Versicherung für ein Gutachten nach einem Wild- oder Hagelschaden?

Für ein Gutachten nach einem Wild- oder Hagelschaden benötigt man in der Regel keine besonderen Unterlagen. Entscheidend ist, dass der Schaden von einem unabhängigen Gutachter festgehalten wird. Bei Hagelschäden können zusätzlich Fotos der beschädigten Stellen und der Gutachtenbericht hilfreich sein, um sowohl die Schadensursache als auch die Höhe des Schadens nachvollziehbar zu belegen.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
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