Wildunfall: Tipps zur Schadensregulierung & Versicherung

Ein Wildunfall kann schnell passieren – sei es mit einem Reh, Wildschwein oder anderem Wildtier. Solche Unfälle sind nicht nur gefährlich, sondern bringen oft auch große Schäden am Fahrzeug mit sich. Was ist in diesem Fall zu tun? Wie funktioniert die Schadensregulierung bei Wildschäden? Und welche Rolle spielt die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung?

Kurz erklärt!

Die Folgen eines Wildunfalls können teuer sein. Bei einem solchen Unfall zahlen die Teilkasko und die Vollkasko für die Schäden an Ihrem eigenen Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reicht dafür meist nicht aus.

Viele Tarife decken nur Schäden durch Haarwild ab, also Tiere wie Rehe oder Füchse. Nach einem Wildschaden übernimmt in der Regel die Teilkasko die Reparaturkosten. Wenn Ihr Fahrzeug dabei wirtschaftlich total beschädigt ist, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Die Vollkasko geht noch einen Schritt weiter: Sie zahlt auch bei Totalschäden, zum Beispiel bei einem Neuwagen.

Was tun bei Wildunfall?

  • Ruhe bewahren
  • Unfallstelle absichern
  • Polizei rufen – besonders bei größeren Tieren oder erheblichem Schaden
  • Versicherung informieren – auch bei kleineren Schäden

Wildunfall melden – was ist zu beachten?

Melden Sie den Wildunfall Ihrer Versicherung so schnell wie möglich (meist innerhalb von 24 Stunden). Halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Art und Anzahl der Tiere (z.B. Reh oder Wildschwein)
  • Fotos vom Schaden
  • Polizeibericht, falls vorhanden

Wildschaden – wer zahlt?

In der Regel deckt die Teilkaskoversicherung den Schaden bei Wildunfällen ab. Wichtig ist, dass Sie den Schaden zeitnah melden und alle erforderlichen Nachweise erbringen.

Was zahlt die Versicherung bei Wildunfall?

Die Versicherung übernimmt in der Regel:

  • Reparaturkosten am Fahrzeug
  • Abschleppkosten
  • Eventuell anfallende Gutachterkosten

Beispiele:

  • Abschleppen des eigenen Pkw: In Teil- und Vollkasko enthalten, nicht in der Haftpflicht
  • Abschleppen eines anderen Pkw: Nur Vollkasko übernimmt
  • Wildschaden am eigenen Pkw: Teilkasko & Vollkasko ja, Haftpflicht nein
  • Wildschaden an einem anderen Pkw: Nur Haftpflicht
  • Personenschaden bei Mitfahrer:innen im eigenen Pkw: Nur Vollkasko
  • Personenschaden bei Personen im anderen Pkw: Nur Haftpflicht

Kurz gesagt:

Die Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden an Dritten, während Teil- und Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken – inklusive Wildschäden und Abschleppkosten. Personenschäden sind meist nur durch die Haftpflicht gedeckt, außer bei Mitfahrern im eigenen Auto, wo die Vollkasko einspringt.

Wird man nach einem Wildunfall von der Versicherung hochgestuft?

Das hängt von Ihrer Versicherungsart ab:

  • Teilkasko: keine Hochstufung
  • Vollkasko: mögliche Hochstufung, z.B. bei Ausweichmanövern mit Leitplankenkollision
  • Haftpflicht: Hochstufung möglich bei Schäden an Dritten

Tipps für den Umgang mit Wildunfällen:

  • Bei Kollisionen mit großen Tieren: Polizei rufen!
  • Schäden dokumentieren (Fotos, Uhrzeit, Ort)
  • Versicherung umgehend informieren
  • Tier nicht selbst entfernen – das ist Aufgabe von Fachpersonal

Wann das Risiko für Wildunfälle besonders hoch ist:

  • Landstraßen, vor allem bei Dämmerung (17–24 Uhr) und am frühen Morgen (4–7 Uhr)
  • Herbst- und Wintermonate
  • Treibjagd in der Nähe

Um Wildunfälle zu vermeiden: Fahren Sie auf Landstraßen besonders vorsichtig, insbesondere in gefährdeten Zeiten und Gebieten.

Weitere Infos finden Sie hier:

  • ADAC: Tipps zum Verhalten bei Wildunfällen
  • Versicherung.de: Wildschaden – wer zahlt?

Kontaktinformationen für Beratung

Haben Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug, zum Beispiel durch einen Wildunfall oder andere Ursachen? Oder wurde Ihr Auto durch einen Unfall beschädigt? Ein Schadensfall ist immer unangenehm. Unser Sachverständigenbüro steht Ihnen mit Fachkompetenz zur Seite und sorgt dafür, dass die Abwicklung so unkompliziert wie möglich für Sie verläuft.

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