Pro Tag gibt es hierzulande statistisch gesehen mehr als 6.000 Verkehrsunfälle. Auch wenn der große Teil davon zum Glück ohne Personenschaden abgeht, so gehen der Ärger und das Verhandeln um den größten Nutzen daraus nach dem Unfall erst so richtig los. Neben der Haftungsfrage, die ganz eng mit der Schuldfrage verknüpft ist, gibt es auch immer wieder Versicherungen, die naturgemäß versuchen, ihre Kosten so gering wie möglich zu halten. Da wird um jeden Cent gefeilscht und ganz klar ist, dass man, wenn man alle anfallenden Kosten und Entschädigungen haben möchte, die Rechte als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall ganz genau kennen sollte. Welche das sind, das verraten wir in unserem Ratgeber.
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Auch wenn es im ersten Schreckmoment für viele Menschen sehr schwierig sein mag, die Ruhe zu bewahren, so ist das bei einem Unfall mit dem Auto das oberste Gebot. Wer schon an der Unfallstelle beginnt, Fehler zu machen, dem fallen sie später sicher auf die Füße und bereiten Probleme beim Durchsetzen der eigenen Ansprüche. Doch welche Rechte hat man als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall überhaupt? Das soll im kommenden Ratgeber Text geklärt werden. Wichtig ist es, Fotos von der Unfallstelle und der Situation vor Ort zu machen. Darauf sollte dann auch zu erkennen sein, ob die Unfallstelle schwer einsehbar war, ob die Straße nass war oder ob es sich um eine Engstelle handelt. Dafür genügt das eigene Smartphone – vorausgesetzt, man achtet darauf, dass die Fotos klar und nicht allzu verwackelt sind. Ein Foto, auf dem nichts zu erkennen ist, nützt niemandem etwas. Zudem sollte man vor Ort Zeugen ansprechen, die den Verkehrsunfall beobachtet haben könnten. Können die dann Angaben machen, so sollte man sich die Personalien der Augenzeugen notieren.
Der sicherste Weg, den beim Unfall entstandenen Sachschaden festzustellen und eine Beweissicherung der Schäden sicherzustellen ist das Schadengutachten. Der Fachmann kann genau die Schadenhöhe ermitteln, die durch den Verkehrsunfall entstanden ist. Das Gutachten kann bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert genau beziffern. Auch die Wertminderung durch den Schaden wird vom Gutachter bestimmt. All das kann ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt nicht leisten. Zudem werden im Gutachten auch die Kosten der Reparatur sowie die voraussichtliche Reparaturdauer angegeben. Letztere ist wichtig für den Nutzungsausfall und die Nutzungsausfallentschädigung. Wer also nicht auf Ansprüche nach einem Verkehrsunfall verzichten will, sollte unbedingt einen Gutachter zur Hilfe holen. Nur er kann die Nutzungsausfallentschädigung und die Wertminderung für den Geschädigten genau festsetzen und so verhindern, dass Ansprüche, die dem Geschädigten wegen Nutzungsausfall und merkantilem Minderwert zustehen, auch durchgesetzt werden. Die Kosten für das Gutachten müssen dabei nicht aus der Privatschatulle des Geschädigten getragen werden, sondern gehen immer zu Lasten der gegnerischen Versicherung, die das Unfallgutachten in Auftrag gibt. Eine solche Begutachtung sollte also immer, außer es greift die Regelung vom Bagatellschaden, bei Schäden, die nicht mehr als 700 bis 800 Euro kosten, durchgeführt werden. Allerdings ist eine gewisse Skepsis gegenüber einem von der Gegenseite beauftragten Gutachter immer angebracht. Auch wenn hierzulande alle Gutachter natürlich unabhängig handeln, so wird ein von der Versicherung, die zahlen soll, verpflichteter Sachverständiger dennoch versuchen, die Schadenssumme und damit die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten.
Eines gleich vorweg: Kein Laie kann alle Schadensposten im Detail kennen und kann die dann im Alleingang korrekt gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen. Wer es dennoch versucht, dürfte in vielen Fällen nicht jede einzelne ihm zustehende Schadensersatzposition erstattet bekommen. Ein Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, hilft in dem Fall den Geschädigten, die Ansprüche wegen dem entstandenen Schaden gegenüber der Autoversicherung des Unfallgegners zielgerichtet und in voller Höhe durchzusetzen. Ein Handeln auf eigene Faust ist nicht gerade empfehlenswert, da die gegnerische Versicherung einzelne Schadensersatzpositionen vergessen wird oder die dann mit einer rechtlich unhaltbaren Argumentation abzuschmettern versuchen wird. Im deutschen Recht gilt allerdings der Grundsatz, dass der Geschädigte nach dem Unfall so gestellt werden muss, wie er eigentlich dastehen würde, wenn es den Autounfall gar nicht gegeben hätte. Die wichtigsten Schadensposten sollen hier einmal aufgelistet werden:
Natürlich will die gegnerische Versicherung immer so viel Geld wie nur möglich sparen und wird einem Geschädigten daher stets die Werkstatt ihrer Wahl vorschlagen. Dabei handelt es sich nicht immer um die beste Werkstatt, sondern meist um die, welche die geringsten Reparaturkosten abruft. Es besteht allerdings keine Pflicht des Geschädigten, auf ein derartiges Angebot eingehen zu müssen. Als Geschädigter hat man das Recht, in die Werkstatt des Vertrauens zu gehen oder gar in eine teure Vertragswerkstatt, ohne dass die gegnerische Versicherung hiergegen etwas einwenden kann. Es gibt in einem solchen Fall nur eine Ausnahme, bei welcher der Versicherer die Fachwerkstatt ablehnen kann: Und zwar, wenn das beschädigte Fahrzeug schon etwas in die Jahre gekommen ist. Sie ist nicht verpflichtet, einen 22 Jahre alten Mercedes auch in der Mercedes-Werkstatt auf eigene Rechnung reparieren zu lassen. Dennoch muss sie stets eine fachgerechte Reparatur durch eine qualifizierte Werkstatt bezahlen.
Gerade, wenn einem das Auto nicht so viel bedeutet und man es ohnehin bald auf den Schrott fahren wollte, entscheiden sich viele Geschädigte eher für das Geld als für eine Reparatur. Wen also ein kleiner Kratzer an der Stoßstange nicht sonderlich stört, der kann sich anstatt der Reparatur auch für die Auszahlung des Geldbetrages entscheiden. Wichtig ist hierbei aber, dass man beachtet, dass die Versicherung in dem Fall die Mehrwertsteuer von der vom Gutachter ermittelten Reparatursumme abzieht. Wer also keinen Verlust machen will, wenn er die Stoßstange später doch noch lackiert, sollte einen günstigeren Lackierer finden.