KFZ Gutachen - Alles Wissenswerte und Tipps für Geschädigte

Wurde bei einem Unfall ein Sachschaden verursacht, ist es für die Schadensabwicklung notwendig, sich mit vielen Akteuren in Verbindung zu setzen und vor allem zur Beweissicherung, den Überblick zu behalten.

Was ist ein KFZ Gutachten?

Ein zentrales Dokument zur Schadensregulierung ist ein KFZ-Gutachten. Es stellt den Nachweis des Geschädigten gegenüber der gegnerischen Versicherung dar, dass der Schaden am KFZ auf den zugrundeliegenden Verkehrsunfall zurückzuführen ist. Insbesondere, wenn Unstimmigkeiten hinsichtlich des Schadensbildes bestehen. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger erstellt das Schadensgutachten und bringt Klarheit über den Sachstand.

Inhalte eines KFZ-Gutachtens sind u.a.:

  • Technische Daten des Unfallfahrzeugs
  • Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall
  • Unfallbedingte Schäden und Dokumentation von älteren Schäden (auch Bagatellschäden)
  • Ermittlung der Schadenshöhe
  • Information zur unfallbedingten Wertminderung 
  • Ermittlung des Fahrzeug-Restwertes
  • Einschätzung darüber, ob sich eine Reparatur lohnt
  • Festlegung des Reparaturweges und Dauer der Reparatur
  • Voranschlag für die Reparaturkosten

Wann wird ein KFZ-Gutachten erstellt?

Oftmals reicht der sogenannte Sachvortrag des Geschädigten gegenüber der gegnerischen Versicherung nicht aus und die Versicherung fordert zur Schadensregulierung ein Unfallgutachten an. Ein weiterer Grund für ein Gutachten könnte sein, dass die Versicherung Zweifel am entstandenen Schaden anmeldet. Ein von einem KFZ-Sachverständigen durchgeführtes Gutachten kann hier dann Klarheit schaffen.

Wer beauftragt den Gutachter?

Ist ein Unfall geschehen, so beauftragt der Geschädigte einen Gutachter seiner Wahl. Die Kosten für das KFZ-Gutachten trägt in diesem Falle die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Im Falle des Geschädigten ist es wichtig, darauf zu achten, dass das KFZ-Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird. Ein von der gegnerischen Versicherung bestellter Sachverständiger wird darauf achten, die Schadenhöhe und somit die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten. 

Wurde das Fahrzeug des Unfallverursachers beim Verkehrsunfall ebenfalls beschädigt, so liegt ein sogenannter Kaskoschaden vor, der innerhalb der vertraglichen Bedingungen und der dort geregelten Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers reguliert wird.

Wer zahlt im Schadensfall den Gutachter?

Grundsätzlich zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des KFZ-Gutachtens. Liegt der Schaden unter 1.000 Euro, liegt ein sogenannter Bagatellschaden vor und die Kosten werden nicht von der Versicherung übernommen. In diesem Falle wird der Auftraggeber des Gutachtens (meist der Geschädigte) das Gutachten selbst zahlen.

Liegt eine Teilschuld der jeweiligen Parteien vor, so wird das Gericht darüber entscheiden, wie viel die jeweilige Partei prozentual hinsichtlich des Gutachtens zu bezahlen hat.

Was kostet ein Gutachten bei der Dekra?

Die Kosten eines Gutachtens variieren ja nach Anbieter und Umfang des Gutachtens. In diesem Falle ist es ratsam, mit der Dekra direkt in Kontakt zu treten und die Kosten dort zu erfragen. 

Wie rechnet die Versicherung nach Gutachten ab?

Möchte der Unfallgeschädigte statt der tatsächlichen Reparatur seines Fahrzeugs die Schadenssumme ausbezahlt bekommen, so ist dies nur anhand eines erstellten Gutachtens möglich. Ein Kostenvoranschlag reicht für eine solche “fiktive” Abrechnung nicht aus, da er meist eine konkrete Abrechnung zur Folge hat. Grundsätzlich lässt sich anmerken, dass der Geschädigte die freie Wahl der Abwicklung hat. Die bestmögliche Grundlage ist ein KFZ-Gutachten, welches von einem unabhängigen Gutachter erstellt wurde.

Wie lange dauert eine Schadensregulierung? 

Im Durchschnitt sollte die Dauer einer Schadensregulierung zwischen vier und sechs Wochen liegen, eine gesetzliche Frist, die es einzuhalten gilt, gibt es nicht. Die genannte Zeitspanne soll jedoch lediglich der Orientierung dienen, da die Umstände eines Unfalls und die zu behebenden Schäden unterschiedlich sind. Die Dauer der Schadensregulierung kann sich somit entsprechend verkürzen oder auch verlängern. Folgende Aspekte können den zeitlichen Ablauf der Schadensregulierung beeinflussen:

  • Eindeutige Klärung der Schuldfrage
  • Erstellung eines Kfz-Gutachtens notwendig?
  • Anforderung von zusätzlichen Unterlagen notwendig?
  • Auslastung der Kfz-Versicherung
  • etc.

Sollte die Versicherung die Schadensregulierung zeitlich hinauszögern steht es dem Geschädigten frei, sich anwaltlich beraten und vor Gericht vertreten zu lassen. 

Was zahlt die Versicherung, wenn der Schaden nicht repariert wird? 

Entscheidet sich der Geschädigte, sein Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, spricht man hier von einer “fiktiven Abrechnung”.

Basis für eine solche Vorgehensweise sind die im erstellten Kfz-Gutachten genannten Kosten oder ein Kostenvoranschlag. Des weiteren können folgende Kosten ebenso bei der Versicherung eingereicht werden:

  • Kosten für den Gutachter
  • Anwaltskosten
  • Nutzungsausfall

Die veranschlagten Kosten für die Reparatur des Kfz werden netto - also nach Abzug der Mehrwertsteuer von der Versicherung - erstattet. Die Kosten für den Anwalt und den Gutachter werden inkl. der Mehrwertsteuer von der Versicherung ausbezahlt.

Was zahlt die Versicherung Restwert oder Wiederbeschaffungswert? 

Der Restwert benennt den Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall. Dieser Wert gibt außerdem an, zu welchem Betrag das Fahrzeug im nicht reparierten Zustand verkauft werden könnte. Grundsätzlich wird der Restwert von einem unabhängigen Gutachter ermittelt. 

Der Wiederbeschaffungswert (auch Zeitwert) ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein zum Unfallzeitpunkt gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Der Wiederbeschaffungswert wird üblicherweise nach örtlichen Faktoren ermittelt, wobei die sog. Schwacke-Liste zur Gebrauchtwagenbewertung einen ersten Überblick gibt.

Handelt es sich um einen technischen Totalschaden, dann wird die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten der Reparatur nicht übernehmen, sondern wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs auszahlen.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist das Fahrzeug noch fahrtauglich, es lohnt sich jedoch die Reparatur des Fahrzeugs nicht mehr, da der Wert des Autos geringer ist als die geschätzten Reparaturkosten. 

Ein wirtschaftlicher Totalschaden muss jedoch nicht bedeuten, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nicht mehr in einer Werkstatt reparieren lassen kann. Die Kosten einer fachgerechten Reparatur werden dann grundsätzlich von der Versicherung übernommen, wenn diese nicht mehr als 130 % Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen. Der Geschädigte kann die Erstattung der Reparaturkosten in diesem Falle nur verlangen, wenn er sich verpflichtet, das Fahrzeug noch für mind. 6 Monate weiterzufahren.

Ist der Tatbestand so, dass die Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswertes liegen, dann wäre dies aus Sicht der Versicherung unwirtschaftlich. In diesem Falle kann der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungswert beanspruchen. Die Versicherung darf außerdem den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abziehen.

Was wird bei fiktiver Abrechnung abgezogen? 

Im Falle einer “fiktiven Abrechnung” wird die Versicherung die Reparaturkosten abzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erstatten. Die geltend gemachten Kosten für den Gutachter und anwaltliche Vertretung werden inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erstattet.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
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